Satzung der WIDAB – Wählerinitiative Die Aschersleber Bürger
§1
Bürger der kommunalen Gebietskörperschaft Aschersleben haben sich in freier Selbstbestimmung zu einer Wählerinitiative zusammengeschlossen. Diese führt den
Namen „Die Aschersleber Bürger“ und hat ihren Sitz in der Stadt Aschersleben.
Die Wählerinitiative versteht sich als ein nicht rechtsfähiger Verein und strebt den Schutz und die Rechte des Art. 21 GG der Bundesrepublik Deutschland an.
Sie ist keine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes.
§2
Ziel der Wählerinitiative ist es, in demokratischer Toleranz und frei von parteipolitischer Machterwägung und Disziplinierung die kommunalpolitische
Willensbildung der Bürger mit den Mitteln des kulturvollen Diskurses und der kompetenten Aufklärung zu fördern. Sie ist hierbei offen für alle Ideen und Programme, sofern sie nicht
extremistische, antihumanistische, nationalistische und deutschnationale Ziele formulieren. Die Wählerinitiative verantwortet sich vor Bürgern über das demokratische Mandat in deren Vertretungen.
§3
Über die Mitgliedschaft in der Wählerinitiative entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag mit einfacher Mehrheit. Das Mitglied bekennt sich zu den
Prinzipien unter §2 und erkennt die Satzung und Beitragssatzung an.
Die Mitgliedschaft endet auf formlosen Wunsch. Ein Ausschluss ist möglich, wenn die Prinzipien des §2 verletzt werden oder
Ein Verstoß entsprechend §2 der Beitragssatzung vorliegt.
Der Ausschluss bedarf der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
§4
Die Wählerinitiative veröffentlicht in unregelmäßiger Folge die Flugschrift „Aschersleber Spezielle“.
§5
Die Mitglieder der Wählerinitiative kommen zu freien politisch-thematischen Diskussionen zusammen, durch welche ein Sprecher führt. Thema und Ort der
Versammlung werden rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben.
Die Entscheidungen der Wählerinitiative, außer Entscheidungen entsprechend §3 Abs. 2 werden offen mit einfacher Mehrheit durch Abstimmung der anwesenden
Mitglieder getroffen. Eine geheime Abstimmung erfolgt auf Antrag nach Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§6
Die Wählerinitiative wählt für einen Zeitraum von 5 Jahren einen Sprecherrat. Dieser vertritt die Mehrheitsmeinung in der Öffentlichkeit.
Der Sprecherrat besteht aus 5 Mitgliedern. Diese sind:
Geschäftsführer
Stellvertretender Geschäftsführer
Schatzmeister
2 weitere Mitglieder
Die gewählten Mitglieder des Sprecherrates bestimmen aus ihrer Mitte die Geschäftsführung und die weiteren Positionen des Sprecherrates. Diese
Bestellungen bedürfen der einfachen Mehrheit im Sprecherrat.
§7
Die Wählerinitiative finanziert ihr Wirken über Beiträge und freiwillige Zuwendungen. Die Höhe der Beiträge wird in einer Beitragssatzung festgelegt. Über
diese ist jährlich in einer Mitgliederversammlung zu bestimmen. Andere Zuwendungen werden nur angenommen, wenn sie mit den Prinzipien des §2 übereinstimmen und nicht mit Auflagen verbunden sind.
§8
Wählerinitiative. Sie gibt die Richtlinien für die Tätigkeit an und behandelt grundsätzliche Fragen und Angelegenheiten.
Neben der Entgegennahme der Berichte der übrigen Organe (Fraktionen, Ausschüsse, etc.) und der Revisorenist sie unter anderem zuständig für:
Entlastung der Geschäftsführung
Wahl der Mitglieder der Geschäftsführung
Beschluss über Anträge und Satzungsänderungen
Bestätigung von Ordnungen
Genehmigung des Haushaltsplanes und Feststellung des Jahresabschlusses.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Wählerinitiative.
Satzung der WIDAB – Wählerinitiative Die Aschersleber Bürger
§1
Beiträge
Es sind folgende Beiträge monatlich zu entrichten:
Mitglieder mit geregeltem Einkommen bzw. Arbeitsentgelt 10€
Mitglieder, die Rentner, Studenten, Schüler oder Arbeitslose sind 5€
Mandatsträger der WIDAB zahlen neben ihrem monatlichen Beitrag eine Spende von ihrer Aufwandsentschädigung ein. Folgende Spenden werden festgelegt:
Stadtrat-/Kreistagsmandat 40€
Ausschussvorsitzende/r 65€
Fraktionsvorsitzende/r 90€
Stadtratsvorsitzend/r 90€
Hauptverwaltungsbeamter 140€
Die Anpassung der Höhe von Beiträgen und Spenden ist jährlich durch Mitgliederbeschluss möglich.
Freunde der WIDAB, die sich für ein Mandat zur Verfügung stellen, erkennen die Beitragssatzung der WIDAB vor der Aufnahme auf die Kandidatenliste schriftlich
an.
Beitragsermäßigungen können von der Geschäftsführung nach Antragstellung genehmigt werden.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§2
Fälligkeit der Beiträge
Alle Beiträge für den jeweiligen Monat sind bis zum Ende des Monats zu entrichten. Über Ausnahmen entscheidet die Geschäftsführung.
Bei Austritt eines Mitgliedes besteht kein Anspruch auf anteilige Beitragsrückerstattung.
Wird der Beitrag nach festgesetzter Fälligkeit nicht nach der zweiten Zahlungsaufforderung innerhalb von 14 Tagen gezahlt, muss das betreffende Mitglied als
Verzugsfolge mit dem Ausschluss rechnen.
§3
Zahlungsweise der Beiträge
Der Beitrag wird durch Überweisung auf das Konto der Wählerinitiative „Die Aschersleber Bürger“ – WIDAB gezahlt